Die Maskenpflicht für Psychotherapeutische Praxen ist endgültig aufgehoben. Allerdings kann eine Maskenpflicht per Hausrecht ausgesprochen werden. Aktuell ist dies nicht der Fall. Sie können maskenfrei kommen. Allerdings gilt weiterhin:
Bei postivem Schnelltest oder Erkältungssymptomen führen wir sicherheitshalber eine Videositzung durch. Die Videobehandlung ist auf 30% Videositzungen pro Behandler im Quartal beschränkt. Im Krankheitsfall geht also jederzeit eine Videositzung.
Videobehandlung
● Aktuell können maximal 30% der Sitzungen per Video abgehalten werden.
● Ich nutze die für Arztpraxen zertifizierte Software von webPRAX.
Die Versichertenkarte muss bei der ersten persönlichen Sitzung im Quartal eingelesen werden. Also bitte zu Quartalsbeginn immer die Karte mitbringen. Werden ausschließlich Videositzungen durchgeführt, muss die Karte NICHT eingelesen werden.